April 21, 2010

Remarketing: Neue Wunderwaffen im Online-Marketing


Kurzfassung: Laut aktuellem EuGH-Urteil verletzt Keyword-Advertising bei Google Markenrechte, wenn dabei die Kernbegriffe oder Marken der Konkurrenz zum Einsatz kommen. Ok. Wie kann man denn sonst der Konkurrenz die Kunden abjagen. Mit Remarketing und anderen tollen Tools aus den Werkzeug-Kisten der Online-Giganten.

Take Away: The European Court of Justice ruled these days, that nicking competitors brand and product names is infringing trademark law. But that was such a cool way to fish for competitors clients, some might say. If so, look at alle the new tools that are out there in the market, just like Remarketing, a thing Google offers since two weeks. It works like that: Someone visits your shop, does not buy, so you mark him and send him a marketing message later.

Wer einmal der Konkurrenz Kunden ab­jagen wollte, hatte bestimmt schon die Idee, ­diese mit deren eigenen Waffen zu schlagen. Das moderne Kaufverhalten schreit direkt nach solchen Räuber-Methoden. Moderne „Waffensysteme", wie die Suchmaschine Google, bieten für solche Manöver eine perfekte Ausrüstung. Nehmen wir also das beste Produkt des Konkurrenten und erobern damit die obersten Suchergebnis-Seiten des Internet. Schon werden die Bestellungen hereinrauschen, die eigentlich bei der Konkurrenz landen sollten. So dachten die Konkurrenten des Linzer Alpin-Reiseveranstalters „Bergspechte Outdoor", die den gut eingeführten Markennamen des Mitbewerbers bei Google als Werbeanzeige buchten - und so eigene Reisen verkauften. „Bergspechte" erzwang eine bahnbrechende Entscheidung des EuGH: Die Verwendung der Marke des Konkurrenten kann Konsumenten in die Irre führen und verletzt Markenrechte.
Ein kleiner Test zeigt: Von den Surfschulen am Neusiedler See bis zu den großen Jobsuchmaschinen ist das Kaufen von „Keywords" des Konkurrenten bei Suchmaschinen noch gelebte Praxis. Google entledigt sich der Verantwortung, stellt aber die Möglichkeit zur Verfügung, eigene Marken für die Konkurrenz zu sperren. Das EuGH-Urteil schafft also Arbeitsplätze bei Google.

Remarketing - eine kleine Wunderwaffe?
Tatsächlich jedoch hat sich der Suchmaschinenriese, der mit dieser Werbeform rund 25 Milliarden Dollar im Jahr erlöst, schon weiterentwickelt - und bietet im beinharten Konkurrenz-Kampf tolle neue Werbeformen. Die Wunderwaffe nennt sich „Remarketing". Stellen Sie sich vor, ein Kunde besucht Ihr Web-Angebot, führt dann jedoch keine Bestellung durch, sondern surft zur Konkurrenz. Mit Googles Werkzeugkiste konnten Sie diesen Besucher markieren - und ihn beim Besuch anderer Internet-Seiten später identifizieren. Dort setzen Sie Ihre Werbebotschaft erneut ab: „Bei uns jetzt mit Gratisversand." 
Was wie eine Spielerei aussieht, zeigt einen Verhaltenswandel der Internet-User. Um mit Keywords wie Immobilien, Kredit oder Hotel auf der ersten Ergebnisseite zu landen, zahlt der Werbetreibende an ­Google heute mehr als zehn € für den Klick. Vor fünf Jahren waren es wenige Cent. Die Konkurrenz ist also groß, aber auch Google muss sich entwickeln, denn Facebook schläft nicht. Dort können Werbe­treibende ihre Werbung nur jenen zeigen, die sich für Kredite, Musik oder Alpinsport interessieren. Denn Internet-User sind heute bereit, ihre Daten zu öffnen.

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(Fotocredit: Bilderbox)

1 Kommentar:

Joebertl hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Alexis, besser recherchieren: es heisst "retargeting" nicht "remarketing".
beste Grüße
Martin Schobert